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Wer ein Eigenheim besitzt weiß, dass es sich dabei um wertvolles Kapital handelt. Dabei geht es nicht nur um investiertes Kapital von Bauherren oder Hauskäufern, sondern auch um Erbkapital. Wenn man dazurechnet, dass Immobilien im Laufe der Jahre im Wert steigen, hat man in Form seines Hauses einen beträchtlichen Wert, den es abzusichern gilt.

Wohngebäudeversicherung – Wozu ist sie gut?

Gerade weil Immobilien stabiles Kapital beträchtlicher Höhe und sogar mit steigendem Wert sind, sollte es im Schadensfall abgesichert werden. Man stelle sich nur vor, ein Sturm mit Orkanstärke deckt das Dach des Hauses fast bis zur Hälfte ab. Da kommen schnell ein paar tausend Euro zusammen, wenn man den Schaden reparieren lässt. Oder der Blitz schlägt ein und steckt den kompletten Dachstuhl in Brand und beschädigt vollkommen die Hauselektrik. Wenn man Pech hat, muss der Dachstuhl komplett neu ausgebaut, das Dach wieder eingedeckt und die Hauselektrik überprüft und evtl. beschädigte Leitungen neu gezogen werden. Dass sich dieser Schaden im zweistelligen Tausenderbereich bewegt, dürfte da nicht verwundern. Nur die wenigsten haben Geld in dieser Größenordnung sofort verfügbar oder überhaupt auf dem Sparkonto. Und falls man eine solche Summe doch besitzen sollte, ist sie sicherlich für andere Zwecke gedacht, zum Beispiel zur Altersvorsorge.

Eine Wohngebäudeversicherung ist dazu da, potentielle Schäden am eigenen Haus abzudecken. Für den Fall, dass ein solcher Schaden eintritt, kommt die Versicherung für die Wiederherstellung des Hauses auf. Eine Wohngebäudeversicherung ist keine gesetzliche Pflichtversicherung wie die Haftpflichtversicherung, wird aber in den meisten Fällen bei einer Immobilienfinanzierung von der Bank vorausgesetzt, d.h. ohne eine abgeschlossene Wohngebäudeversicherung keine Finanzierung durch die Bank.

Wohngebäudeversicherung – Wer braucht sie?

Jeder Eigentümer eines Wohngebäudes benötigt sie. Oft stellen angehende Eigentümer sich die Frage, ob sie auch eine Wohngebäudeversicherung abschließen müssen, wenn sie sich eine Eigentumswohnung zulegen. Wer sich eine Eigentumswohnung kauft, braucht keine separate Wohngebäudeversicherung abschließen. Diese ist nämlich schon für das Wohngebäude, in dem sich die Eigentumswohnung befindet, vorhanden.

Der Preis für die Wohngebäudeversicherung wird auf alle Parteien der Eigentümergemeinschaft umgelegt und mit dem monatlich fälligen Hausgeld abgerechnet. Insofern macht es einen Unterschied, wenn man sich eine Eigentumswohnung kauft, weil man nur einen Teil des gesamten Gebäudes erwirbt. Eine Wohngebäudeversicherung wird aber für ein Gesamtgebäude abgeschlossen. Und hiervon sind nur Hausbesitzer betroffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder ein Mehrparteienhaus mit Mietwohnungen erwirbt. Wer ein Gebäude alleine besitzt, für den ist eine Wohngebäudeversicherung eine notwendige und sichere Investition, um sein Immobilienkapital auch zukünftig vor horrenden Ausgaben im Schadensfall zu schützen.

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